28. April - Tag der Gesundheit am Arbeitsplatz!
Heute, am 28.April ist der Tag der Gesundheit am Arbeitsplatz. Diese hat auch in unserer Verwaltung eine ganz besondere Bedeutung.Die WHO hat folgende Definition geprägt: „Gesundheit ist die Fähigkeit, trotz eines gewissen Maßes an Mängeln, Störungen und Schäden leben, arbeiten, genießen und zufrieden sein zu können.“ Aktive Gesundheitsförderung ist also ein wichtiger Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt. So sind die Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz).
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es eine ganz Reihe von gesetzlichen Regelungen (z. B. Sozialgesetzbuch, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Bildschirmarbeitsverordnung etc.), die alle eines zum Ziel haben: menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Doch der Arbeitsschutz ist keine Einbahnstraße. Natürlich haben auch die Beschäftigten eine wichtige Aufgabe in Sachen Sicherheit und Gesundheit zu erfüllen, nämlich auf mögliche Gefährdungen zu achten, sich gesund zu erhalten und so dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wir alle kennen wichtige Bausteine des Arbeitsschutzes, z. B. Brandschutz, Erste Hilfe, Ansprechpartner und Vertrauenspersonen, Ergonomie, Augenuntersuchung, Gefährdungsbeurteilungen; doch auch die betriebliche Gesundheitsförderung (gesunde Ernährung, Bewegung) und das betriebliche Gesundheitsmanagement (Mitarbeiterbefragungen, stukturierte Prozesse) sind wichtige Elemente für die Gesundheit am Arbeitsplatz.
Die Gesundheit als unser höchstes Gut ist es wert, dass wir alle etwas dafür tun.Dafür stehen auch wir Personalräte und unsere DSTG. Hilf auch Du mit, engagiere dich im PR oder GM, werde Mitglied in der DSTG!
Inklusion und Barrierefreiheit darf keine Floskel bleiben!
(vl: Ole Beckmann, Anna-Lena Kleen, Ramona Wondrak, Thorsten Balster, Natalie Rogoll, Matthias Bach / Foto: DSTG)
Im Rahmen der Wahlversammlung am 16.03.2023 wurde unser Landesvorsitzender Thorsten Balster einstimmig in seinem Amt als Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen (HVP) im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Finanzministeriums wiedergewählt. Vertreten wird er in Zukunft von Natalie Rogoll, Ole Beckmann, Anna-Lena Kleen, Ramona Wondrak und Matthias Bach.
Neben den Wahlen war eines der Highlights das Grußwort der Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette, die ausdrücklich hervorhob, wie sehr ihr und dem Finanzminister Gerald Heere die Themen Inklusion und Barrierefreiheit am Herzen liegen. Diese Aussagen wurden natürlich aufmerksam und dankbar von der Versammlung aufgenommen.
Diese MItglieder-Info als pdf Dokument finden Sie >HIER<
Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter können einen Antrag auf Unterstützung in Höhe von 200,- Euro stellen
In den letzten Wochen haben uns vermehrt Anfragen aus dem Kreis der Anwärterinnen und Anwärter erreicht, ob auch sie einen Antrag nach Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) beantragen könnten.
In gewohnter kollegialer Zusammenarbeit mit der Steuerakademie haben wir diese Fragestellung nun teilweise klären können. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück hat erklärt, dass nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 EPPSG die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter antragsberechtigt sind. Die Antragsformalitäten müssen aber beachtet werden. Die Steuerakademie wird die Anwärterinnen und Anwärter hierüber informieren.
Für die Steueranwärterinnen und Steueranwärter gestaltet sich die Thematik aktuell schwieriger, da die Antragsvoraussetzungen nicht vorliegen und die Akademie diesbezüglich nicht im Ausbildungsstättenverzeichnis mit aufgenommen wurde. Wir bleiben aber am Thema dran!
Sobald es neuere Infos hierzu gibt, werden wir natürlich umgehend berichten.