Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter können einen Antrag auf Unterstützung in Höhe von 200,- Euro stellen
In den letzten Wochen haben uns vermehrt Anfragen aus dem Kreis der Anwärterinnen und Anwärter erreicht, ob auch sie einen Antrag nach Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) beantragen könnten.
In gewohnter kollegialer Zusammenarbeit mit der Steuerakademie haben wir diese Fragestellung nun teilweise klären können. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück hat erklärt, dass nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 EPPSG die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter antragsberechtigt sind. Die Antragsformalitäten müssen aber beachtet werden. Die Steuerakademie wird die Anwärterinnen und Anwärter hierüber informieren.
Für die Steueranwärterinnen und Steueranwärter gestaltet sich die Thematik aktuell schwieriger, da die Antragsvoraussetzungen nicht vorliegen und die Akademie diesbezüglich nicht im Ausbildungsstättenverzeichnis mit aufgenommen wurde. Wir bleiben aber am Thema dran!
Sobald es neuere Infos hierzu gibt, werden wir natürlich umgehend berichten.