28. April - Tag der Gesundheit am Arbeitsplatz!

Geschrieben von DSTG Niedersachsen

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Heute, am 28.April ist der Tag der Gesundheit am Arbeitsplatz. Diese hat auch in unserer Verwaltung eine ganz besondere Bedeutung.Die WHO hat folgende Definition geprägt: „Gesundheit ist die Fähigkeit, trotz eines gewissen Maßes an Mängeln, Störungen und Schäden leben, arbeiten, genießen und zufrieden sein zu können.“ Aktive Gesundheitsförderung ist also ein wichtiger Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt. So sind die Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz). 

Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es eine ganz Reihe von gesetzlichen Regelungen (z. B. Sozialgesetzbuch, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Bildschirmarbeitsverordnung etc.), die alle eines zum Ziel haben: menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Doch der Arbeitsschutz ist keine Einbahnstraße. Natürlich haben auch die Beschäftigten eine wichtige Aufgabe in Sachen Sicherheit und Gesundheit zu erfüllen, nämlich auf mögliche Gefährdungen zu achten, sich gesund zu erhalten und so dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wir alle kennen wichtige Bausteine des Arbeitsschutzes, z. B. Brandschutz, Erste Hilfe, Ansprechpartner und Vertrauenspersonen, Ergonomie, Augenuntersuchung, Gefährdungsbeurteilungen; doch auch die betriebliche Gesundheitsförderung (gesunde Ernährung, Bewegung) und das betriebliche Gesundheitsmanagement (Mitarbeiterbefragungen, stukturierte Prozesse) sind wichtige Elemente für die Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die Gesundheit als unser höchstes Gut ist es wert, dass wir alle etwas dafür tun.Dafür stehen auch wir Personalräte und unsere DSTG. Hilf auch Du mit, engagiere dich im PR oder GM, werde Mitglied in der DSTG!