Struktur der Finanzämter / Erneuter Vorstoß der DSTG!

Geschrieben von DSTG Niedersachsen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem wir in der letzten Woche durch unsere Aktivitäten einen Beschluss zur Struktur der Finanzämter im Kabinett abwenden konnten, haben wir seitdem die weitere Vorgehensweise unseres nds. Finanzministers Reinhold Hilbers sehr intensiv verfolgt.

Zwar wurden nun die einzelnen Gremien (HPR, BPR und örtlichen Personalvertretungen) sowie Dienststellenleitungen der von den beabsichtigten Veränderungen betroffenen Ämter informiert. Die Informationsstände sind aber auch nach den verschiedenen Vorstellungen durch das MF und LStN sehr unterschiedlich. Für uns steht daher weiterhin fest, dass wir unter diesen Voraussetzungen einen Kabinettsbeschluss am kommenden Dienstag (04.09.2018) unbedingt verhindern müssen.

Aus diesem Grunde haben wir heute nochmals alle Mitglieder des nds. Landtages und die von der eventuellen Strukturreform betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angeschrieben. Auch die Presse hat diese Schreiben von uns erhalten.

Schon in den letzten Tagen haben wir viele Gespräche mit Angehörigen des nds. Landtages geführt. Diese Gespräche werden wir auch am heutigen Freitag und in den nächsten Tagen fortführen. Ein telefonischer Rückruf des Ministerpräsidenten Stephan Weil steht derzeit noch aus.

Dazu aber noch ein aktueller Hinweis:
Heute am 31.08.2018 findet eine offene Bürgersprechstunde mit Ministerpräsident Stephan Weil in Soltau statt (Hotel Meyn, Poststraße 19, 29614 Soltau – Beginn 19 Uhr).
Hier besteht somit die Gelegenheit, ihn direkt und unmittelbar auf diese Problematik anzusprechen.
Alle Mitglieder sollten diese Möglichkeit nutzen.

Wie gewohnt werden wir unsere Mitglieder weiter auf dem Laufenden halten.
Diesbezüglich möchte ich auf unsere Homepage (www.dstgnds.de) und auf unseren Facebook-Auftritt verweisen.

Es gilt weiter zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen.
Ihr/Euer

Thorsten Balster
Landesvorsitzender DSTG Niedersachsen

Aktuell/Hinweis: VBL Versicherungsnachweis 2017

Geschrieben von DSTG Niedersachsen

Einmal jährlich erhalten pflichtversicherte Beschäftigte bei der VBL – im Juli/August des Jahres – mit dem Versicherungsnachweis einen Nachweis über die von ihnen bei der VBL erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente. Da die VBL aktuell an der Neuberechnung der Startgutschriften arbeitet, werden in diesem Jahr die Versicherungsnachweise etwas später versandt. Erst nach der Neuberechnung der Startgutschriften werden die Versicherungsnachweise versandt. Sollte sich durch die Neuberechnung der Startgutschrift die Anwartschaft auf Betriebsrente bei der VBL erhöhen, kann dies somit bereits im Versicherungsnachweis 2017 berücksichtigt werden. Die Versicherungsnachweise für das Jahr 2017 werden voraussichtlich im Zeitraum von Ende September 2018 bis Anfang Oktober 2018 versandt.