Grundsteuer verfassungswidrig – DSTG fordert umgehendes aber wohl überlegtes Handeln

Erstellt: Dienstag, 10. April 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Tag entschieden, dass die der Grundsteuer zugrundeliegende Einheitsbewertung unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist. Der Gesetzgeber hat nun bis spätestens zum 31. Dezember 2019 Zeit, eine entsprechende Neuregelung zu treffen.

DSTG-Landesvorsitzender Thorsten Balster forderte ein rasches Handeln auf Bundes- und Länderebene. „Aufgrund der ambitionierten Zeitvorgabe müssen sowohl Bund als auch Länder nun kurzfristig zu einem machbaren Reformkonzept kommen“, so Balster. (...)

Pressemitteilung_DSTG_Grundsteuer_2018_04_10