Nachtragshaushalt 2018 - erster Vorschlag nicht ausreichend!

Erstellt: Mittwoch, 13. Dezember 2017

Der geplante Nachtragshaushalt 2018, der Ende Januar 2018 im niedersächsischen Landtag verabschiedet werden soll, ist laut Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) nicht ausreichend und deshalb auch nicht zukunftsorientiert.

Die DSTG unterstützt zwar die Pläne, im Bereich der Inneren Sicherheit und im Bildungsbereich Akzente zu setzen. Sie fordert aber zeitgleich die Landesregierung dazu auf, die automatischen Folgewirkungen im Bereich des NLBV nicht zu vergessen und darüber hinaus die Steuerverwaltung ebenfalls deutlich zu verstärken. Auch im Bereich der Steuerverwaltung wird sich das jetzt schon bestehende Personalfehl in den nächsten Jahren durch große Altersabgänge dramatisch erhöhen.

„Eine Bildungs- und Sicherheitspolitik ist nur dann zukunftsorientiert, wenn man die nötigen finanziellen Grundlagen dafür schafft. Und dazu gehört eindeutig eine starke und attraktive Steuerverwaltung“, so der Landesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thorsten Balster.

Gerade in Zeiten von Panama Papers, Paradise Papers, Malta, Lux Leaks und weiteren steuerlichen Tricks können die Damen und Herren Abgeordneten des niedersächsischen Landtages jetzt beweisen, dass sie sich nicht zu Komplizen dieser Steuerflüchtigen machen. Also auch unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit geht an einer Stärkung der Steuerverwaltung kein Weg vorbei.

„Im Moment beschleicht uns leider das Gefühl, dass viele ein großes Stück vom Kuchen bekommen, der Bäcker aber verhungern soll“, so der Landesvorsitzende Balster.

Pressemitteilung Nachtagshaushalt 2018 - DSTG Niedersachsen