Gut geschützt im Dienst: Der DSTG Rechtsschutz!

Der DSTG-Rechtsschutz

Im Berufsalltag in der Finanzverwaltung können Situationen entstehen, in denen guter Rat teuer ist – im wahrsten Sinne des Wortes. Ob Unstimmigkeiten bei der Beförderung, Unfälle auf dem Dienstweg oder ungerechtfertigte Vorwürfe: Als Mitglied der DSTG stehen Sie nicht alleine da.

Wir bieten Ihnen über den dbb als Dachverband umfassende Unterstützung bei Streitfällen, die sich aus Ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ergeben. Voraussetzung ist, dass ein berufsbezogener Zusammenhang festzustellen ist. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.

Wann greift der Rechtsschutz?

Die Grundvoraussetzung für unsere Unterstützung ist ein dienstlicher Zusammenhang. Wir begleiten Sie in verschiedenen Rechtsgebieten:

  • Zivilrecht: Schutz bei Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen, z. B. wenn Sie während eines Außendiensteinsatzes verletzt werden oder einen Wegeunfall (An- und Abreise zum Dienst) erleiden.
  • Öffentliches Recht: Unterstützung bei beamten- und versorgungsrechtlichen Fragen , insbesondere bei Konkurrentenklagen rund um Beförderungen und Beurteilungen. Auch im Streit um die Gewährung von Beihilfe und bei Antragsverfahren zur Festellung eines Grads der Behinderung (bei Kollg. im aktiven Dienst) sind wir ein verlässlicher Partner.
  • Strafrecht: Verteidigung gegen Vorwürfe, die aus Ihrer Dienstausübung resultieren, wie z. B. die angebliche Verletzung von Dienstgeheimnissen, Steuergeheimnis oder Strafanzeigen durch Dritte nach einer Prüfung.
  • Disziplinarverfahren: Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz. (Ausgenommen hiervon können Taten mit Vorsatz sein.)

Was genau umfasst der Rechtsschutz?

Unser Angebot gliedert sich in zwei wesentliche Säulen:

  1. Rechtsberatung: Wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte und erstellen kurze Rechtsgutachten zu Ihrer Situation.
  2. Verfahrensrechtsschutz: Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Vorverfahren als auch vor Gericht.

Wichtiger Hinweis: Der Rechtsschutz wird gemäß unserer Rechtsschutzordnung gewährt. Die Beantragung erfolgt immer direkt über den DSTG Landesverband Niedersachsen (nicht über den dbb oder dessen Dienstleistungszentren).

So erhalten Sie Unterstützung

Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, ist der Weg zum Schutz unkompliziert:

  • Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – per E-Mail an rechtsschutz@dstgnds.de oder Telefon 05 11/34 20 44.
  • Schritt 2: Füllen Sie den Rechtsschutzantrag aus. Diesen finden Sie direkt hier auf unserer Homepage im Download-Bereich.

Wir prüfen Ihr Anliegen zeitnah und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, damit Sie sich wieder voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

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