
Das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ wurde am 6. April 1920 in der Weimarer Republik eingeführt. Es war eine gesetzliche Regelung, die das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung sicherstellen sollte.
Ziel des Gesetzes:
Die vielen Kriegsversehrten des Ersten Weltkriegs wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren
Die Opfer von Arbeitsunfällen zu berücksichtigen
Regelungen des Gesetzes:
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten mussten Schwerbeschädigte einstellen
Die Einstellungspflicht wurde behördlich kontrolliert
Große Unternehmen mussten 2 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen
In den Behörden waren es 3 %
Es wurde die Bestellung eines Vertrauensmannes nach Anhörung der Arbeitnehmer vorgesehen
Änderungen des Gesetzes
Das Gesetz wurde 1923 und 1953 geändert. 1974 wurde es in das Schwerbehindertengesetz umbenannt. 2001 wurde das Schwerbehindertengesetz aufgelöst und in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) integriert.